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Gläubigerinfo

Insolvenzen

Verbraucherinsolvenzverfahren sind knapp kalkuliert. Das Vorhalten von Personal zur Beantwortung von Sachstandsanfragen ist durch die Vergütung nicht gedeckt. Es wird daher darum gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Unter der Adresse

www.insolvenzbekanntmachungen.de


kann jeder Gläubiger sich jederzeit selbst informieren. Insbesondere kann er in Erfahrung bringen

  • ob ein Schlusstermin bereits festgesetzt wurde
  • ob eine Verteilung zu erwarten ist
  • ob die Restschuldbefreiung angekündigt wurde
  • ob das Verfahren bereits aufgehoben wurde
  • ob die Restschuldbefreiung bereits erteilt wurde


Sollten die entsprechenden Beschlüsse noch nicht eingestellt sein, können Sie davon ausgehen, dass das Verfahren noch nicht so weit fortgeschritten ist.

Beim Aufrufen der Suchmaske im Internet gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Schaltfläche “Bekanntmachungen suchen” anklicken
2. Bundesland und dann Gericht einstellen
3. jetzt sehr wichtig: "Detailsuche" aktivieren
4. Aktenzeichen oder Schuldnername eingeben
5. “Suche starten” anklicken

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